Webseiten sind heutzutage allgegenwärtig und bei größeren wie kleineren Unternehmen ein fester Bestandteil der Geschäftstätigkeit. Immer relevanter wird in diesem Zusammenhang die Thematik des Datenschutzes. Seit dem 25.05.2016 in die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten und seit dem 25.05.2018 anzuwenden.
Kunden und Besucher Ihrer Webseite wollen wissen, wie Sie mit den (teilweise sensiblen) persönlichen Daten umgegangen wird, die sie beim Besuch Ihrer Webseite hinterlassen.
Sei es, um zum Beispiel ein Anfrageformular auszufüllen, Kundendaten für eine Bestellung einzugeben oder die Einwilligung für Werbezwecke zu tätigen. Hier greift die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Schließlich ist es wichtig zu wissen, wofür Sie die persönlichen Daten erheben, verarbeiten oder gegebenenfalls an wen Sie diese weitergegeben.
Jedoch ist die DSGVO nicht nur bei Internetseiten anzuwenden, sondern im ganzen Unternehmen. Daher ist die Umsetzung und Einhaltung der DSGVO ein integraler Bestandteil eines Unternehmens.